BEHANDLUNGSKOSTEN

Je nach Versicherung oder Zahlungswunsch ergeben sich verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten. Gerne stehe ich diesbezüglich beratend zur Seite und unterstütze meine Klientinnen und Klienten bei allen erforderlichen Schritten!

In einer Privatpraxis wie meiner kann die Kostenübernahme der Behandlung bei gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens beantragt werden. Dieses Verfahren wurde eingeführt, da Praxen mit Kassenzulassung oftmals sehr lange oder sogar geschlossene Wartelisten haben, gesetzliche Krankenkassen jedoch dazu verpflichtet sind, die psychotherapeutische Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten. Die Antragsunterlagen stelle ich gerne gemeinsam mit meinen Klientinnen und Klienten zusammen.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können sich die Kosten für eine ambulante Psychotherapie i.d.R. erstatten lassen. Der Umfang der erstattungsfähigen Therapiestunden kann jedoch variieren. Gegebenenfalls bedarf es eines Antrags auf Kostenübernahme meinerseits. Klientinnen und Klienten können sich vorab bei ihrer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe über die Bedingungen und die benötigten Unterlagen informieren.

Unabhängig von der Versicherungsart haben Klientinnen und Klienten die Möglichkeit, die Therapiesitzungen eigenständig zu zahlen. In diesem Falle entstehen keine Wartezeiten, da kein Antrag bei der Krankenversicherung gestellt werden muss. Zudem erhält die Versicherung keinerlei Informationen über die Aufnahme der Psychotherapie. Das Honorar für eine Sitzung (50 Minuten) beträgt aktuell 100,55 Euro und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).